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Vorsicht Falle:
Für Fenstereinbau gelten verschärfte Regeln
- Fenstermontage muss umlaufend dicht sein - Nichteinhaltung kann zu erheblichen Bauschäden führen - Bauleiter und Fenstermonteur haften für Mängel Seit Einführung der Energieeinsparverordnung EnEV am 1. Februar 2002 gelten für den Einbau von Fenstern deutlich verschärfte Regeln, die bei Nichteinhaltung zu erheblichen Bauschäden wie hohem Energieverlust und Schimmelbildung führen können. Der Informationsverein Besser Bauen IVBB rät privaten Bauherren deshalb dringend auf eine über alle vier Seiten umlaufend dichte Fenstermontage zu achten. Dabei entspricht eine Abdichtung nach dem RAL-Prinzip "innen dichter als außen" dem heutigen Stand der Technik. Dies gilt auch für den Einbau von Rollläden. Die am weitesten verbreiteten offenen Rollladenkästen, deren untere Öffnung lediglich mit einem Holz- oder Kunststoffdeckel abgedeckt wird, können die strengen Anforderungen oftmals nicht mehr erfüllen. Alternativen bieten raumseitig geschlossene Systeme, da diese eine wärmebrückenfreie Montage ermöglichen. Verantwortlich für eine fachgerechte Ausführung ist neben dem bauleitenden Unternehmen auch der Fenstermonteur, dem in der Regel vor Beginn der Arbeiten eine Prüfungs- und Hinweispflicht obliegt. Bei nicht eingehaltenen Vorschriften können private Bauherren unter gewissen Voraussetzungen Schadenersatz geltend machen. |
Vorsicht Falle: Fenster müssen umlaufend dicht montiert werden, sonst drohen erhebliche Bauschäden. Bauleiter und Fenstermonteur haften für Mängel. Foto: IVBB |
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Über den IVBB Der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) informiert kostenlos und unabhängig Bauherren und Bauinteressierte zu Themen rund ums Eigenheim. Im Sinne des Verbraucherschutzes vermittelt der Verein endverbrauchergerecht gebündeltes Fachwissen. Im Mittelpunkt stehen Energie- und Kosteneinsparung, die Vermeidung von Bauschäden, gesundes Wohnen, Baubiologie und -ökologie sowie Wohn- und Freizeitwert. Weitere Informationen sind erhältlich im Internet unter www.ivbb.org. |