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BGH: Rechte von Bauherren gestärkt
Bauträger haften für mögliche Baumängel

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Bauherren gegenüber Bauträgern gestärkt. Darauf weist der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) hin. Firmen, die vertraglich die Errichtung eines Hauses komplett übernommen haben, können sich nicht aus der Haftung für mögliche Baumängel zurückziehen, indem sie ihre Kunden auf Ansprüche gegen andere am Bau Beteiligte verweisen. Laut BGH besteht der Zweck des Bauträgervertrages gerade darin, dass die Abwicklung des Bauvorhabens in einer Hand liegen soll. Müsste der Bauherr jedoch seine Ansprüche gegen jeden einzelnen am Bau Beteiligten geltend machen, würde dieser Zweck ausgehebelt. Der Bauherr müsste möglicherweise von Sachverständigen feststellen lassen, wer für den festgestellten Mängel verantwortlich ist. Eine solche Klausel im Vertrag benachteiligt nach Auffassung des Gerichts den Bauherrn unangemessen und verstößt gegen das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (Aktenzeichen: VII ZR 493/00 vom 21. März 2002)
 
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Über den IVBB

Der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) informiert kostenlos und unabhängig Bauherren und Bauinteressierte zu Themen rund ums Eigenheim. Im Sinne des Verbraucherschutzes vermittelt der Verein endverbrauchergerecht gebündeltes Fachwissen. Im Mittelpunkt stehen Energie- und Kosteneinsparung, die Vermeidung von Bauschäden, gesundes Wohnen, Baubiologie und -ökologie sowie Wohn- und Freizeitwert. Weitere Informationen sind erhältlich im Internet unter www.ivbb.org.