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Kein Recht auf Schadensersatz für
Käufer alter Häuser
Gericht: Gewährleistungsausschluss zulässig
Nach einem Urteil des Koblenzer
Oberlandesgerichtes (OLG) haben Käufer alter Häuser keinen Anspruch auf
Schadensersatz. Ein Gewährleistungsausschluss ist selbst dann zulässig,
wenn der Käufer ein Haus erwirbt und es kurze Zeit später abreißen muss.
Darauf weist der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) hin. Eine Ausnahme
besteht nach dem Richterspruch nur, wenn dem Verkäufer arglistiges oder
sittenwidriges Verhalten nachgewiesen werden kann. Ein grundsätzliches Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in dieser Sache wird erwartet. (Aktenzeichen: 1 U 860/99) |
![]() Augen auf beim Gebrauchtimmobilienkauf, denn der Teufel kann im Detail stecken. So droht manch schmuckem Häuschen Sanierung oder Abriss, wenn die Bausubstanz marode ist. Den Schaden hat zumeist der Käufer. Foto: IVBB |
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