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Reibungsloser Umzug
Parkplatz für den Möbelwagen
Rechtzeitig beantragte Sondergenehmigung
vermeidet Ärger und sichert legalen Parkplatz Wer wegen eines Wohnungswechsels einen öffentlichen Stellplatz für den Möbelwagen mit Umzugkartons blockiert handelt ordnungswidrig. Öffentlichen Verkehrsraum in Eigeninitiative zu sperren ist verboten. Fahrzeuglenker, die auf Parkplatzsuche sind, können solche Sperren jederzeit beiseite räumen. Der Informationsverein Besser Bauen IVBB rät deshalb Umzüge vernünftig organisieren. Empfehlenswert ist eine Sondergenehmigung für die benötigte Fläche beim Amt für öffentliche Ordnung zu beantragen. Der Antrag sollte mindestens 14 Tage vor dem Stichtag eingereicht sowie zwei Schilder "absolutes Halteverbot" 72 Stunden vorher an Beginn und Ende der Sperrzone aufgestellt werden. Wichtig ist ein unter dem Halteverbot angebrachter Hinweis mit dem genauen Termin. Die Schilder sind bei entsprechenden Verleihfirmen erhältlich. |
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Über den IVBB Der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) informiert kostenlos und unabhängig Bauherren und Bauinteressierte zu Themen rund ums Eigenheim. Im Sinne des Verbraucherschutzes vermittelt der Verein endverbrauchergerecht gebündeltes Fachwissen. Im Mittelpunkt stehen Energie- und Kosteneinsparung, die Vermeidung von Bauschäden, gesundes Wohnen, Baubiologie und -ökologie sowie Wohn- und Freizeitwert. Weitere Informationen sind erhältlich im Internet unter www.ivbb.org. |