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Gartenhaus, Gewächshaus oder
Pavillon?
Baurecht und Mietvertrag beachten
- Ab bestimmtem Raumvolumen Baugenehmigung
erforderlich - Mieter dürfen nur errichten, was sich rückgängig machen lässt In den warmen Sommermonaten wird der eigene Garten für viele zum heimischen Urlaubsparadies: Farbenfrohe Blumen, prächtige Beete und gemütliche Grill- und Sitzecken verwandeln das Stückchen Grün rund ums Haus in eine echte Wohlfühl-Oase. Das größte für jeden Gartenliebhaber aber ist ein eigenes Bauwerk - etwa ein praktisches Holz-Häuschen für Geräte und Gartenmöbel, ein professionelles Gewächshaus oder ein attraktiver Gartenpavillon. Erlaubt ist allerdings ohne weiteres nicht alles, was gefällt: Der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) weist darauf hin, dass das Baurecht und Mietverträge zu beachten sind. Wer auf seinem Grundstück der eigene Herr ist, muss sich für den geplanten Bau ab einer bestimmten Größe und Ausführung vom zuständigen Bauamt Grünes Licht geben lassen: Eine Baugenehmigung wird dann fällig, wenn der umbaute Raum ein von Gemeinde zu Gemeinde ganz unterschiedlich definiertes Volumen überschreitet. Auch, wenn das Häuschen ein betoniertes Fundament oder eine betonierten Bodenplatte bekommen soll, empfiehlt es sich, vor Baubeginn Kontakt mit der Verwaltung aufzunehmen. Wer einfach baut und darauf hofft, sein Häuschen werde schon niemandem auffallen, kann Pech haben. Aus städtebaulichen Gründen, können Gemeinden unliebsame und illegal errichtete Konstruktionen einreißen lassen. Im Falle eines Mietverhältnisses sind weitere Regeln zu beachten: Grundsätzlich hat der Mieter das Recht, bauliche Veränderungen im Garten vorzunehmen - solange der Mietvertrag nichts anderes vermerkt. Beim Auszug kann der Vermieter allerdings verlangen, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird, der Mieter also dann sein Gartenhäuschen abreißt. Erlaubt ist im Rahmen des Nutzungsrechts am Garten mithin alles, was reversibel ist. Dazu lassen sich Pavillone oder Gewächshäuser zählen. Wer als Mieter ein Häuschen mit Betonfundament errichten will, sollte jedoch vorher mit dem Vermieter sprechen. |
Gartenhaus, Gewächshaus oder Pavillon? Erlaubt ist nicht ohne weiteres alles, was gefällt: Der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) weist darauf hin, dass das Baurecht und Mietverträge zu beachten sind. Die Regelungen sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Foto: IVBB |
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Über den IVBB Der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) informiert kostenlos und unabhängig Bauherren und Bauinteressierte zu Themen rund ums Eigenheim. Im Sinne des Verbraucherschutzes vermittelt der Verein endverbrauchergerecht gebündeltes Fachwissen. Im Mittelpunkt stehen Energie- und Kosteneinsparung, die Vermeidung von Bauschäden, gesundes Wohnen, Baubiologie und -ökologie sowie Wohn- und Freizeitwert. Weitere Informationen sind erhältlich im Internet unter www.ivbb.org. |