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Auszug wegen Pfusch: Baufirma muss
Hotel bezahlen
IVBB verweist auf Urteil des Bundesgerichtshofs
Ein Hotelaufenthalt der Bauherrenfamilie auf
Kosten der Baufirma. So kann es kommen, wenn die Handwerker gepfuscht
haben und die Baufamilie für die Zeit der Reparatur ausziehen muss. Der
Informationsverein Besser Bauen (IVBB) verweist auf ein Urteil des
Bundesgerichtshofes, wonach die schlampige Baufirma die täglichen
Hotelkosten übernehmen musste - und das bis zur Mängelbeseitigung. Im
konkreten Fall konnte die Baufamilie statt sich über Risse in den neuen
Bodenfließen zu ärgern, drei Wochen im Hotel verbringen. Auch wer bei
Freunden unterkommt, hat im übrigen Anspruch auf die "Pensions-Zahlung".
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof, VII ZR 251/02) |
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Über den IVBB Der Informationsverein Besser Bauen (IVBB) informiert kostenlos und unabhängig Bauherren und Bauinteressierte zu Themen rund ums Eigenheim. Im Sinne des Verbraucherschutzes vermittelt der Verein endverbrauchergerecht gebündeltes Fachwissen. Im Mittelpunkt stehen Energie- und Kosteneinsparung, die Vermeidung von Bauschäden, gesundes Wohnen, Baubiologie und -ökologie sowie Wohn- und Freizeitwert. Weitere Informationen sind erhältlich im Internet unter www.ivbb.org. |